Überschneidungen und Unterschiede zum AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Warum Alter und Religion nicht Teil der Spielidentitäten sind

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bezieht sich auf “Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität” (§1, AGG).

Gemeinsam sind die Diskriminierungsgründe Geschlecht sowie – wenn auch mit anderen Begriffen gekennzeichnet – sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft und – in der Erweiterung – körperliche und psychische Beeinträchtigung.

Was wir aus didaktischen, spieltechnischen oder inhaltlichen Gründen nicht aufgreifen:

  • das Alter, da dieses den Spielkontexten anpassbar sein soll. So kann z.B. in der Schule ein dem eigenen Alter nahes Alter gewählt werden, was häufig als einfacher empfunden wird. Oder in der Fortbildung von Lehrer*innen wird eben ein Schulalter vorgegeben, damit sie sich in die Situation heutiger Schüler*innen versetzen.
  • Religion bzw. Weltanschauung, weil dieses mit national-kultureller Herkunft zu komplexe Mischungen ergibt. Christliche, jüdische oder muslimische Religionen sind in verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich ausgeprägt. Dieses ist im Hintergrundwissen, unser Glossar im Spiel, nicht mehr abbildbar. Fragen nach Religion und Weltanschauung werden jedoch als Lebensthema und somit Spielbrettmodul Teil einer Erweiterung sein.
  • Sozio-ökonomische Herkunft (Klasse) spielt im AGG gar keine Rolle, wird aber in den Erweiterungen der Spielidentitäten aufgegriffen.
  • Von “Rasse” oder “race” sprechen wir und auch die Humangenetik absichtlich nicht, da die Vorstellung einer Menschenrasse eine willkürliche (wissenschaftliche) Erfindung des 17./18. Jahrhunderts ist, die die komplexe genetische Vielfalt beim Menschen nicht erfassen kann. Denn innerhalb einer Bevölkerungsgruppe sind die genetisch bedingten Unterschiede zahlreicher als z.B. zwischen Afrikaner*innen und Europäer*innen. So wird auch der Rassismusbegriff selbst mitunter kritisch betrachtet. Andererseits ist diese Diskriminierungsform leider existent und muss benannt werden. Wir belassen es aus diesen Gründen beim Begriff der ethnischen bzw. national-kulturellen Herkunft, der diese Dimension mit erfasst.

jw

Ein Gedanke zu „Überschneidungen und Unterschiede zum AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)“

  1. Gibt es schon eine genauere Vorstellung davon, wie das Thema Religion behandelt werden soll, also z.B. ob allgemeine religiöse Grundeinstellungen und Vorannahmen (wie z.B. “Die Heilige Schrift sagt, Homosexualität ist eine Verfallserscheinung der Endzeit” oder “Der historische und kulturelle Kontext der Schriftstellen hat überhaupt nichts mit unserer heutigen Vorstellung gleichgeschlechtlicher Beziehungen zu tun”) darin vorkommen sollen oder ein anderer Ansatz geplant ist?

    Mit dem oben Skizzierten, das in seiner Schwankungsbreite meiner Kenntnis nach eigentlich in allen Religionen vorhanden ist, ließe sich zumindest eine Wechselwirkung erzeugen, die von konkreter Religionszugehörigkeit unabhängig aber gleichzeitig auch aussagekräftig und relevant ist.

    Ich biete mich als studierter Religionswissenschaftler gern an, das Thema mit einzufangen.

    Herzliche Grüße und vielen Dank für die tolle Arbeit!
    Sören Rekel-Bludau

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